Je nach Einkommenshöhe können einen Kundenausweis beantragen:
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ALG I - Empfänger
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ALG II - (Hartz IV) Empfänger
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Rentner und Rentnerinnen mit niedrigen Renten
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Asylbewerber und Obdachlose
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Personen, die eine Grundsicherung erhalten
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Personen, die Wohngeld beziehen
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Menschen mit geringem Einkommen, deren Einkünfte die folgenden Grenzen nicht übersteigen:
eine Person
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940,00 €
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zwei Personen
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1.225,00 €
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drei Personen
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1.510,00 €
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vier Personen
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1.795,00 €
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fünf Personen
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2.080,00 €
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sechs Personen
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2.365,00 €
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für jede weitere Person
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285,00 € mehr
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Zum Einkommen gehören z.B. das Netto-Arbeitseinkommen, der Rentenauszahlungsbetrag, Arbeitslosengeld I, Zinseinnahmen, Unterhaltszahlungen, Kindergeld von allen Haushaltsangehörigen. Bitte einen Einkommensbeleg (aktuelle Gehaltsbescheinigung, letzter Rentenbescheid oder ähnliches) und Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Eine individuelle Beratung und Berechnung erfolgt direkt durch unsere Mitarbeiter im Tafel-Pavillion. Ausweise können nur während der Bürozeiten dienstags von 10 – 12 Uhr beantragt werden.
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